Allgemeine Geschäftsbedingungen Christina Materi
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Kundenaufträge zwischen Christina Materi und Ihrer Vertragspartner. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Sollten in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgende AGB schweigt, so kommt nur das diesbezügliche BGB Recht in frage. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller und Einkäufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art Handelt.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen Christina Materi und dem Besteller/- Lieferanten zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
2. Angebot
2.1 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.2 Soweit wir Bestellungen oder Aufträge vorbehaltslos ausliefern, gelten die Auslieferungen als Annahme der Bestellung oder Aufträge jeweils im Umfang der Auslieferung.
3. Lieferung
3.1 Angaben von Lieferzeiten beziehen sich auf Ausgang der Ware ab Werk und sind stehts unverbindlich. Lieferfristen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
3.2 Lieferung der Ware erfolgt – soweit nicht anders schriftlich vereinbart- ab Werk und nur auf ausdrücklichen Wunsch unseren Vertragspartner auf seine Kosten gegen Diebstahl, Berufs, Transport, Feuer und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Teillieferungen sind zulässig.
3.3 Die Liefergegenstände sind sachgemäß verpackt und zu versenden.
3.4 Die Vertragspartner haften ferner nach den Gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns/oder Ihrer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ein Verschulden unserer/ Ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns/Ihnen anzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns/Ihrer zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere/Ihre Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.5 Extra Wünsche des Käufers (z.B. Lieferung an andere Anschrift als Rechnungsanschrift, beschleunigter Versand, Sonderverpackung, Beauftragung bestimmter Spediteure), werden wenn möglich berücksichtigt. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Käufer entsprechend tatsächlichem Aufwand.
3.6 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stehts ausdrücklich hierauf berufen.
4.2 Bei Pflichtverletzungen vom Käufer, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Er hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Es steht uns frei, in diesen Fällen reservierte Ware oder Vorbehaltsware anderweitig zu veräußern. Wir können ferner ohne Fristsetzung ganz oder Teilweise vom Vertrag zurücktreten.
5. Preise, Leistung
5.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller gegen den Lieferanten im gegensätzlichen Umfang zu.
5.2 Wir sind berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst zur Tilgung seiner älteren Schulden zu verwenden. Sind bereits Kosten und/ oder Zinsen hierfür entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Verzugszinsen werden in Höhe von 7% über dem jeweiligen Basiszins berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.3 Der Vertragspartner ist zur rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der Produkte verpflichtet. Alle Preise verstehen sich in € (Euro), der ausgewiesene Preis ist bindend und gilt zuzüglich der jeweils zu Entrichtenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, „ab Werk“
5.4 Schlägt eine Lastschrift infolge des SEPA- Basislastschriftverfahrens fehl, haben wir das recht eine Gebühr, die dem Kostenaufwand zur Bearbeitung entspricht.
5.5 Bei einer Bestellung ab 2000,- €, kann eine Anzahlung von 40% verlangt werden.
5.6 Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Vertriebskosten- und Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, sind Christina Materi vorbehalten.
5.7 Zahlungen- und Skonto laufen ab Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, auf das Umseitige Konto. Nach 30 Tagen ist der Vertragspartner ohne Aufforderung automatisch im Verzug.
6. Beanstandung und Mängelrüge
6.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Sachmängel zu prüfen, innerhalb von 7 Werktagen, ab Wahren Eingang. Im falle eines Sachmangels, trifft den Käufer die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Sachmangel, Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.2 Versteckte Sachmängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und genauer Angabe der behaupteten Mängel mitzuteilen.
6.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Kommt der Lieferant dem Nacherfüllungsverlangen des Bestellers ohne einen rechtfertigenden Grund nicht nach, kann der Besteller insoweit ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf Kosten und Gefahren des Lieferanten zurückschicken.
7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistungen des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 337 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Sind die von uns gelieferten Gegenstände mit Sachmängeln behaftet, z. B. gerissene oder fehlerhafte Naht, sind wir berechtigt, entsprechende Nachbesserung vorzunehmen.
7.3 Scheitert die Mängelbeseitigung zweimal, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. In diesem Fall ist der Käufer zur sofortigen Rückgabe der Gelieferten mangelhaften Ware verpflichtet.
7.4 Wird die gelieferte Ware vom Käufer verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden (z.B. vernähung von Bänder) erfolgt das auf eigene Gefahr des Käufers. In diesen Fällen ist unserer Gewährleistung wegen eines Mangels der Sache ausgeschlossen.
7.5 Gewährleistung in übrigen fällen verjähren in 12 Monaten ab Lieferung der Produkte.
7.6 Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf die durchschnittliche Eignung der von uns veräußerten Produkte zu den für diesen vorausgesetzten allgemeinen Zweck.
8. Datenschutz
8.1 Christina Materi ist berechtigt, Daten der Vertragspartner mit dem Vertrags zum Zwecke der Vertragserfüllung und der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung darüber hinaus zur Gewährleistung der erforderlichen Buchhaltung zu Speicher, zu verarbeiten und zu übermitteln. Die zur verfühgung gestellten Daten werden beim Erfassen in der elektronischen Datenverarbeitung von Christina Materi gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, vorzugsweise der EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend den rechtlichen Bestimmungen gegen Missbrauch geschützt.8.2 Der Vertragspartner räumt uns Zeitlich unbefristet aber widerruflich, das Recht ein, die Kontaktdaten seiner Verkaufsstätte, insbesondere Geschäftsadresse und Telefonnummer, Öffnungszeiten ect. zu Werbezwecken bzw. als Referenz im Web anzugeben. Zur Ausführung des Widerrufs genügt die einfache schriftliche Mitteilung an Christina Materi.
9. Geheimhaltung
9.1 Der Besteller und der Lieferant sind Verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
9.2 Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, ect.., die der Besteller dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung einer Lieferung überlassen haben, bleiben im Eigentum des Bestellers. Sie dürfen nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zwischen dem Lieferanten und dem Besteller und nicht für anderweitige Zwecke des Lieferanten verwendet werden, Insbesondere nicht Dritten überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der Urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.
10. Sonstiges
10.1 Die Reglungen dieses Vertrages unterliegen dem deutschen recht.
10.2 Christina Materi behält sich das recht zur jederzeitigen Änderung dieser Bedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung der Änderung schriftlich widerspricht.
10.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformular.
11. Gerichtsstand
11.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu Verklagen.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist Ausgeschlossen.
11.3 Sofern aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klausen dieses vertragen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigem wirksam. In keinem Fall werden die betreffenden Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten ersetzt. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung auch eine rechtsgültige Erklärung zu ersetzen, in dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.